Volltext Statuten

Verein «Alumni Linguistik Bern»

 

1. Name und Sitz

Unter dem Namen «Alumni Linguistik Bern» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 3012 Bern BE. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.


2. Ziel und Zweck

  1. Der Verein bezweckt die enge Zusammenarbeit mit der Organisation «Fachschaft Linguistik», welche ein Organ der Universität Bern ist. Insbesondere sollen ehemalige Studierende («Alumni») der Fachrichtung Linguistik den aktuellen Studierenden bei ihrem zukünftigen Werdegang helfen und zur Unterstützung erreichbar sein. Desweiteren kann der Verein auch Zusammenkünfte von Alumni organisieren.

  2. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.


3. Mittel

  1. Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

- Erträge aus eigenen Veranstaltungen

- Spenden und Zuwendungen aller Art

  1. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.


4. Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können einerseits interessierte und ehemalige Studierende der Fachrichtung Linguistik an der Universität Bern werden. Ein abgeschlossenes Studium ist nicht vorausgesetzt.

  2. Andererseits können auch interessierte Personen Mitglied werden, welche einen engen Bezug zur Linguistik haben, die nicht an der Universität Bern studiert haben. Ein entsprechendes Gesuch ist an den Vorstand zu richten.

  3. Alle Mitglieder sind einander gleichgestellt.

  4. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


5. Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  2. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

  3. Ein Mitglied kann auf Antrag von 5 anderen Mitgliedern aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss muss von der ordentlichen Mitgliederversammlung bestätigt werden. An dieser Mitgliederversammlung ist das entsprechende Mitglied in jedem Fall anzuhören, bevor über dessen Ausschluss definitiv entschieden wird.

  4. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann frühestens nach dem Ablauf von fünf Jahren erneut ein Mitgliedschaftsgesuch stellen.


6. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung

  • der Vorstand


7. Mitgliederversammlung

  1. Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Zeitpunkt ist so zu wählen, dass die Fachschaft an ihrer ersten Sitzung eine Person bestimmen kann, welche für ein Jahr die Fachschaft im Verein vertritt.

  2. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen.

  3. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu richten.

  4. Der Vorstand oder mindestens drei Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben der Gründe verlangen. Die Versammlung hat spätestens sechs Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

  5. Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand ein Mitglied, welches den Verlauf der Versammlung protokolliert. Das Protokoll der vorherigen Sitzung wird zusammen mit den Traktanden mindestens zehn Tage vor einer Mitgliederversammlung an alle Mitglieder verschickt.

  6. Als oberstes Organ des Vereins verfügt die Mitgliederversammlung über die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:

a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands

c) Wahl und Abwahl aller Mitglieder des Vorstands

d) Änderung der Statuten

e) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern

f) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins


  1. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

  2. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr, ausgenommen der Beschluss über den Ausschluss eines Mitglieds oder die Auflösung des Vereins, wo das absolute Mehr nötig ist.

  3. Ein Antrag gilt mit dem einfachen Mehr als angenommen, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinigt, Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Für das absolute Mehr benötigt ein Antrag eine Stimme mehr als die Hälfte der anwesenden gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid.

  4. Die gefassten Beschlüsse, inklusive Anzahl Stimmen, sind im Protokoll der Mitgliederversammlung festzuhalten.


8. Vorstand

  1. Der Vorstand besteht zu jeder Zeit aus mindestens drei verschiedenen Personen.

  2. Die Amtszeit ist nicht beschränkt. An jeder ordentlichen Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied des Vorstandes mit einer einfachen Mehrheit abgewählt werden. Ein Mitglied des Vorstandes kann nur an einer Mitgliederversammlung zurücktreten. In besonderen Umständen wie schwerer Krankheit oder Tod muss der Vorstand schnellstmöglichst aus den Mitgliedern eine Vertretung bestimmen. Diese Person kann an der nächsten Mitgliederversammlung in ihrer Position bestätigt werden.

  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

  4. Er kann für besondere Zwecke eigene Kommissionen bilden. Diesen Kommissionen können Kompetenzen des Vorstandes übertragen werden.

  5. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. 

  6. Im Vorstand sind folgende Ressorts immer vertreten:

a) Präsidium

b) Finanzen

c) Vertretung der Fachschaft Linguistik

Das Ressort «Vertretung der Fachschaft Linguistik» ist in jedem Fall mit einem aktuellen Mitglied des Vorstandes der Fachschaft Linguistik der Universität Bern zu besetzen. Der Zweck dieses Ressorts ist die Koordination mit der Fachschaft Linguistik.

  1. Ämterkumulation ist nicht möglich.

  2. Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden an der ordentlichen Mitgliederversammlung in ihre jeweiligen Ämter gewählt.

  3. In den Vorstand gewählt werden können alle Mitglieder des Vereins, mit Ausnahme der für das Ressort «Vertretung der Fachschaft Linguistik» verantwortlichen Person.

  4. Der Vorstand versammelt sich sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied eine mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auch auf dem schriftlichen Weg gültig.

  5. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Es besteht kein Anrecht auf die Vergütung von effektiven Spesen.


9. Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird verpflichtet durch die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern.


10. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


11. Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung beschlossen und mit einer absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

  2. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen in jedem Fall an die Fachschaft Linguistik der Universität Bern. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.



12. Gendergerechte Sprache

Im Sinne der Gleichberechtigung aller Geschlechter ist der Verein darauf bedacht, gendergerechte Sprache zu verwenden. Dafür werden wann immer möglich feminine und maskuline Formen abgewechselt, falls nicht geschlechtsneutrale Formen gefunden werden können. In jedem Fall sind alle Geschlechtsausprägungen mitgemeint.


14. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung am 28.07.2021 angenommen und sind an diesem Datum in Kraft getreten.